Ukrainische Bürgerinnen und Bürger aus Flüchtlingsgebieten, die die schulpflichtige Kinder haben, können sich hinsichtlich der Beschulung dieser Kinder an die nächstgelegene Schule wenden. Alle Schulen im Landkreis Landsberg nehmen zunächst die Daten entgegen und leiten diese an eine Steuerungsgruppe weiter, die unter der Leitung des Schulamtes Landsberg alle weiteren Schritte plant und dabei auch die gemeldeten Schüler den Schulen im Landkreis zuteilt. Das ASG ist in dieser Steuerungsgruppe vertreten und hat seit Mai 2022 zwei Brückenklassen eingerichtet. Durch dieses Verfahren wird gewährleistet, dass die ukrainischen Schulkinder gleichmäßig auf die Schulen verteilt werden.

Brückenklassen sind auf die besondere Situation der aus der Ukraine stammenden Schülerinnen und Schüler zugeschnitten, denn sie bereiten diese einerseits auf den Übergang in bayerische Regelklassen vor, lassen ihnen andererseits aber auch Zeit für die Teilnahme am ukrainischen Fernunterricht und bieten so alle Flexibilität hinsichtlich einer möglichen baldigen Rückkehr dieser Kinder und Jugendlichen in ihr Heimatland.