DsdZ – Digitale Schule der Zukunft

In 4 Schritten zur Förderung

  1. Überprüfen Sie, in welchem Zeitraum ein förderfähiger Kauf für das avisierte Schuljahr, in dem Ihr Kind sich in der entsprechenden Jahrgangsstufe befindet, möglich ist.
  2. Kaufen Sie ein Gerät, welches die technischen Mindestkriterien des Ammersee-Gymnasiums erfüllt
    1. Falls Sie kein Gerät von der Positivliste erwerben, empfiehlt es sich, die unten verlinkte Händlerbestätigung über die Erfüllung der Mindestkriterien auszufüllen.
    2. Bitte beachten Sie, dass es neben den hardwareseitigen Spezifikationen des Gerätes auch weitere Mindestkriterien (etwa Stift und Tastatur) existieren.
  3. Reichen Sie den Förderantrag unter dem nachfolgenden Link ein.
  4. Ihr Förderantrag wird durch die Schule und das Landesamt für Schule (LAS) geprüft.

Schuljahr 2025/26

Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2025/26 die 10. Jahrgangsstufe besuchen, gelten folgende Termine:

04.06.2025 – Beginn der Förderberechtigung für Gerätekäufe
01.09.2025 – Start der Antragsmöglichkeit
01.10.2025 – Beginn der Auszahlung der Förderbeträge (Update: Die Antragsbearbeitung ist unserer Schule seit dem 20.10. möglich)

Informationen, Dokumente und Formulare

Für eine Förderfähigkeit müssen die Geräte technische Mindestkriterien erfüllen. Diese sind grundsätzlich herstellerunabhängig.
Zudem führen wir eine Positivliste weitverbreiteter Geräte, bei welchen die Förderfähigkeit automatisch gegeben ist.

Formulare und Dokumente

Name Größe Dateityp Kategorie
Positivliste für Förderfähigkeit 165,2 kB pdf Geräte
Mindestkriterien Bestätigung 160,0 kB pdf Geräte
Technische Mindestkriterien ASG 156,6 kB pdf Geräte

Hinweis: Die Händlerbestätigung ist empfohlen, falls ein Gerät gekauft wird, welches nicht auf der Positivliste steht.

  • Die Geräte werden von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern erworben und befinden sich in deren Eigentum.
  • Die Finanzierung wird mit einem staatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 350 Euro pro Gerät unterstützt.
  • Die Geräte werden für schulische Zwecke genutzt. Da es sich um Privatgeräte handelt, können sie aber auch zuhause privat verwendet werden.
  • Die Inanspruchnahme des Angebots der geförderten Gerätebeschaffung durch die Erziehungsberechtigten ist freiwillig (nicht aber die Verwendung eines digitalen Endgeräts in den Klassen)
  • Eine Förderung kann erst nach dem Start des Förderverfahrens am Ammersee-Gymnasium gewährt werden.
Weitere Informationen zum Gerätekauf.
Informationen zum Lernen, den Zielen und den Vorteilen der 1zu1-Ausstattung.
Tipps und weitere Angebote zur medienpädagogischen Erziehung in der Familie und im privaten Umfeld.