DsdZ – Digitale Schule der Zukunft
In 4 Schritten zur Förderung
- Überprüfen Sie, in welchem Zeitraum ein förderfähiger Kauf für das avisierte Schuljahr, in dem Ihr Kind sich in der entsprechenden Jahrgangsstufe befindet, möglich ist.
- Kaufen Sie ein Gerät, welches die technischen Mindestkriterien des Ammersee-Gymnasiums erfüllt
– Falls Sie kein Gerät von der Positivliste erwerben, empfiehlt es sich, die unten verlinkte Händlerbestätigung über die Erfüllung der Mindestkriterien ausfüllen zu lassen - Reichen Sie den Förderantrag unter dem nachfolgenden Link ein.
– Fügen Sie hier ggf. die Händlerbestätigung aus Schritt 2.1 mit an - Ihr Förderantrag wird durch die Schule und das Landesamt für Schule (LAS) geprüft.
Informationen, Dokumente und Formulare
Für eine Förderfähigkeit müssen die Geräte technische Mindestkriterien erfüllen. Diese sind grundsätzlich herstellerunabhängig.
Zudem führen wir eine Positivliste weitverbreiteter Geräte, bei welchen die Förderfähigkeit automatisch gegeben ist.
Formulare und Dokumente
Name | Größe | Dateityp | Kategorie |
---|---|---|---|
Positivliste für Förderfähigkeit | 160,1 kB | Geräte | |
Mindestkriterien Bestätigung | 160,0 kB | Geräte | |
Technische Mindestkriterien ASG | 156,6 kB | Geräte |
- Die Geräte werden von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern erworben und befinden sich in deren Eigentum.
- Die Finanzierung wird mit einem staatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 350 Euro pro Gerät unterstützt.
- Die Geräte werden für schulische Zwecke genutzt. Da es sich um Privatgeräte handelt, können sie aber auch zuhause privat verwendet werden.
- Die Inanspruchnahme des Angebots der geförderten Gerätebeschaffung durch die Erziehungsberechtigten ist freiwillig (nicht aber die Verwendung eines digitalen Endgeräts in den Klassen)
- Eine Förderung kann erst nach dem Start des Förderverfahrens am Ammersee-Gymnasium gewährt werden.